Spinner im Netz

Unser liebster Sedisvakantist Lingen scheint mal wieder auf freiem Fuß zu sein und macht sich direkt wieder beliebt, in dem er Carsten unfreundliche Emails schreibt. Wer einen kleinen Einblick in Lingens wirre Weltsicht haben will kann mal ein paar seiner Predigten lesen. Da hilft wohl nur ein ordentlicher Spam-Filter und ein Blitz aus dem Himmel.

Update 04.08.06:
Jetzt geht’s richtig los! Lingen hat mich angezeigt.

Comments

  1. Carsten wrote:

    Hallo Frank,
    schau mal hier rein: Sprachlos #2
    Allerliebst – oder?! Mal gespannt, wie die Staatsanwaltschaft auf diese Anzeige gegen uns reagiert…
    Grüße, Carsten.

  2. Steffen wrote:

    Als erstes wird die Staatsanwaltschaft erst mal lachen, dann unter den tiefen Schichten juristischen Unsinns das Gemeinte herauswühlen. So ist die Europäische Menschenrechtskonvention kein Strafgesetz, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag. Infolgedessen wacht hierüber auch nciht die Staatsanwaltschaft, sondern der Europäische gerichtshof für Menschenrechte. Die Staatsanwaltschaft muss lediglich die Ergebnisse der Interpretation der EMRK durch den Straßburger Gerichtshof z.B. bei der Bestimmung des Schutzbereiches der Meinungsfreiheit berücksichtigen.
    Das ist in diesem Fall aber nicht nötig, da es sich um einen banalen Fall handelt, in dem die nationale Rechtsprechung überhaupt nicht von der Konvention abweicht, so dass die Berufung auf die Konvention vollkommen überflüssig ist. Abgesehen davon ist es nicht die Aufgabe des Anzeigenerstatters, sich Normen auszudenken, gegen die ein bestimmtes verhalten verstoßen könnte, das übernimmt in einem ersten Schritt (und mangels jur. Ausbildung nicht immer unbedingt richtig) die Polizei, dann die Staatsanwaltschaft und schlussendlich das Gericht. Witzig ist sein Einfall, es könnte sich um Betrug handeln: Betrug hat nämlich immer etwas mit Vermögensverschiebung zu tun, so dass man sich schon deswegen fragt, wie man auf eine solche Idee kommen kann. Die Reaktion der Staatsanwaltschaft lässt sich relativ leicht vorhersehen: erstens ist das ja nicht die erste komische Anzeige von ihm, man wird ihn also wohl als Querulanten ansehen, aber dann doch um einen höflichen Tonfall bemühen. Knappste juristische Begründung bei der Einstellungsverfügung, wenn überhaupt begründet wird.