Gnade mit Bedingungen

Logo der RAFIn letzter Zeit verfolge ich die Meldungen über die mögliche Begnadigung der Terroristen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt, zu der die Meinungen sehr weit auseinander gehen. Zuletzt forderte die Witwe des ermordeten Karl-Heinz Beckurts, daß Klar nur dann freigelassen werden soll, wenn er die Namen der Mörder ihres Mannes offenbart. Meine persönliche Idee dazu geht in eine andere Richtung, eine Bedingung gehört allerdings auch dazu.

Wegen mir sollen Frau Mohnhaupt und Herr Klar ruhig begnadigt werden, da sie für einen Rechtsstaat eine angemessene Strafe verbüßt haben und für die Gesellschaft wohl keine Gefahr mehr darstellen, auch wenn sich ihre Einstellung meiner Meinung nach nicht geändert hat. Ich persönlich denke dass sie – wenn überhaupt – akzeptiert haben das die staatliche Gewalt letztendlich die stärkere ist und sich für ihre Art der Revolution keine Mehrheit finden lässt. In gewisser Weise muss man Mitleid mit ihnen haben, weil sie beide auf ein bisher komplett sinnloses Leben zurück blicken müssen. Die Bedingung, an die meine Begnadigung geknüpft ist wäre die, dass beide keine Interviews geben und weder in Talkshows auftreten noch Biografien veröffentlichen, also kein Kapital aus ihrer Vergangenheit schlagen um uns und den Angehörigen der Opfer solche Auftritte zu ersparen.

Ich weiß, dass sowas in einer rechtsstaatlichen Demokratie schwer machbar ist, aber ich bin auch kein Verfechter des Rechtsstaates um jeden Preis. Die Existenz der Entlassenen wäre wahrscheinlich trotzdem gesichert, da bestimmt ein Kreis wohlhabender Gönner existiert, der die Taten der zwei “Revolutionäre” insgeheim bewundert und sie unterstützen wird. Ansonsten wäre es doch eine äußerst perfide Strafe Entwicklung, wenn ehemalige Kämpfer gegen die Republik letzten Endes vom verhassten Staat in Form von Hartz IV abhängig wären.

Trackbacks & Pings

  1. thomas-matterne.de on 28 Jan 2007 at 10:56 pm

    Die Begnadigung…

    Die Begnadigung der RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt wird wohl kommen, und in zwei Jahren, wenn auch seine Mindeststrafe abgelaufen ist, wird wahrscheinlich auch Christian Klar seine Zelle verlassen dürfen. In den letzten Tagen habe ich dazu natürl…

Comments

  1. Jarrn wrote:

    Ich sehe das mit der Begnadigung prinzipiell ähnlich wie du: Die beiden haben mal langsam genug gesessen und dürfen jetzt wieder raus.

    Was ich anders sehe ist die Sache mit der Strafe: In unserem Land dient jede Strafe (zumindest im Ideal der Theorie) gleichzeitig der Wiedereingliederung des Täters in den nichtkriminellen Teil der Gesellschaft und außerdem noch, falls nötig, dem Schutz der Gesellschaft.

    Schutz vor diesen beiden brauchen wir sehr wahrscheinlich nicht – die haben ihre Lektion gelernt. Aber die Wiedereingliederung wäre mal langsam wichtig und da wird es nunmal auch dazu gehören, dass die beiden auch vor die Presse treten können und so weiter. Ich weiß, dass den Angehörigen der Opfer das nicht übermäßig gefallen wird, aber unser Rechtssystem sieht soetwas wie “Rache” zunmal nicht vor – zum Glück.

  2. Philipp wrote:

    Ich denke auch nicht, dass man Menschen verbieten kann / sollte, über Ihre Erfahrungen zu berichten. Wenn eine Begnadigung stattfindet, dann sollte dies ohne Bedingungen erfolgen – zumal man Meinungen und Ansichten nicht erzwingen kann.

  3. dilettantus-in-interrete wrote:

    Setzt der Begriff “Gnade” nicht “keine Bedingung” voraus?
    Oder ist das jetzt zu akademisch gedacht?

  4. Irene wrote:

    Wem nützt es, wenn die beiden weiter sitzen? Mal ganz eiskalt berechnend: Hartz IV ist billiger als Knast. Daß die beiden im Gefängnis auf ihren alten Tag noch Menschlichkeit lernen, halte ich nicht für wahrscheinlich. Gefährlich sind sie kaum noch.
    Auf diese Argumente kann man ganz ohne Menschenfreundlichkeit kommen. Wenn man die noch dazunimmt – machen wir doch gerne! -, kann man sagen: Die beiden haben eine schwere Strafe abgebüßt, sind nicht mehr gefährlicher als Ihr und ich, und es ist sinnlos und grausam, sie weiter einzusperren. Daß sie sich in Freiheit grundsätzlich genauso peinlich benehmen dürfen wie andere auch (sich an Talkshows verkaufen etc.), ist nicht zu vermeiden.

  5. Johannes wrote:

    Bedinungslosigkeit geht gar nicht.

    Eine Bedinung allein muss wenigstens sein, dass der Betroffene sie überhaupt und wirklich will.

    Es gibt auch so etwas wie eine Begnadungs-Würdigkeit, die zum Beipiel in der Tatsache ihren Ausdruck findet, dass der Begnadete nicht mehr tun würde, was zu seiner Strafe führte.

    Es ist auch zu bedenken, dass eine Begnadung nicht nur Haftaussetzung bedeutet, sondern auch gesellschaftliche Rehabilitierung. Auch da sollte – meiner Ansicht nach – ein Wunsch des Begnadeten da sein.

  6. Thomas wrote:

    Ich stimme dilettantus-in-interrete zu, Gnade ist per Definition bedingungslos. Und auch wenn sich die Idee eines Veröffentlichtungsverbotes zwar gut anhört, im Rechtsstaat gibt es zwar Mittel dies zu veranlassen, aber in diesem Fall dürfte das schlicht nicht gehen.

    Die Begnadigung der beiden ist in der Tat wirklich nicht so leicht. Zwar sieht der Rechtsstaat die Resozialisierung vor und deshalb gibt es auch zurecht vorzeitige Entlassungen. Aber wenn die beiden, wie man liest und hört, von ihren alten Idealen nicht lassen können, hat dann überhaupt eine Resozialisierung statt gefunden? Ist es dann wirklich Argument, dass sie in der heutigen Gesellschaft nur nichts weiter schlimmes anrichten können? Zeigt ihre weitere Leugnung die Tatvorgänge aufzuklären nicht, dass sie weiterhin die “Alten” geblieben sind? Ich weiß es nicht.

  7. str1977 wrote:

    Du hast sicher Recht, Fono, Gnade ist erstmal nicht an Bedingungen geknüpft, ganz abgesehen davon, daß es nicht die Frau Beckurts ist, die hier zu begnadigen hat.

    Eine andere Frage ist aber, warum wir darüber eigentlich reden. Es klingt oft so (auch oben “haben genug gesessen”) als hätten die beiden einen Anspruch darauf begnadigt zu werden. Eine absurde Vorstellung. Wenn sie einen Anspruch hätten, wäre es keine Gnade mehr. Unser Rechtssystem setzt sehr wohl das Prinzip “Vergeltung” voraus, muß es voraussetzen, weil sonst jedwede Justiz ohne Grundlage ist. Das Prinzip “Resozialisierung” kann sich erst auf dieser Grundlage entfalten (oder wer gibt irgendwem das Recht, jemanden zu resozialisieren?).

    Die beiden “haben eine schwere Strafe abgebüßt”? Mmh, so viel ich weiß, sind sie zu lebenslänglich verurteilt worden, also haben sie sie eben nicht abgebüßt, sondern sind noch mittendrin.

    Ein andere Frage ist, ob es Begnadigungen in einem “demokratischen Rechtsstaat” überhaupt geben kann. Eine Begnadigung widerspricht dem Rechtsstaatprinzip nämlich eigentlich. Gnade ist eben nicht Recht. Heutzutage reagieren die meisten darauf, daß sie die Gnade verrechtlichen und das Ergebnis ist dann ein Recht auf eine bürokratisch-verwaltete Begnadigung.

    Um wieder zum Ausgang zurückzukommen: Gnade ist prinzipiell nicht an Bedingungen geknüpft, d.h. nicht rückholbar, aber
    *es ist natürlich in die Hand dessen gelegt, der zu begnadigen hat, was er dem zu begandigenden sagt
    *gäbe es ja auch, ganz allgemein gesprochen. die Möglichkeit, jemanden unter Bedingungen zu entlassen, analog zu einer Bewährung.

  8. irene wrote:

    Natürlich haben die beiden die Strafe im juristischen Sinne nicht “abgebüßt”. Gemeint habe ich: sie haben zwanzig Jahre Gefängnis abgebüßt – was ich als eine harte Strafe empfinde.
    Ein Recht auf Begnadigung hat niemand. Aber ich wünsche sie den beiden wirklich, obwohl ich keine Sympathie für sie habe.
    Recht ohne die Möglichkeit der Gnade ist grausam. In letzter Konsequenz würde Recht ohne Gnade auch jeden Ermessensspielraum verbieten.
    Ob es “gerecht” sein kann, eine lebenslängliche Strafe zu verhängen, ist die Frage. Es gibt Fälle, in denen man sagen muß: dieser Mensch bleibt Zeit seines Lebens gefährlich und muß zum Schutz der Allgemeinheit hinter Gittern bleiben. Aber so ein Fall liegt hier wohl kaum vor.
    Und schließlich noch einmal – ganz ernsthaft: Gefängnis ist teurer als Freiheit.

  9. str1977 wrote:

    Irene,

    natürlich haben die beiden eine harte Strafe abgegessen bzw. tun dies noch. Aber ist sie zu hart in Anbetracht Ihrer Taten? Immerhin sind beide wegen Mordes fünfmal zu lebenslänglich verurteilt worden.

    “Ob es “gerecht” sein kann, eine lebenslängliche Strafe zu verhängen, ist die Frage.”

    Ich finde ja. Die Alternative wäre die Todesstrafe. (Willst Du auch das unter Kostenbedingungen bedenken?) Immerhin haben die beiden mehrere Menschenleben ausgelöscht. Zu denen können wir auch nicht sagen: “Ihr seid 20 Jahre tot, nun werdet wieder lebendig!” Ich gebe zu, daß ist auch vom Vergeltungsstandpunkt her gesehen. Aber, und das war einer meiner Punkte oben, ohne diesen gibt es überhaupt keine Begründung einer Strafjustiz. Daher ist es etwas kurzsichtig nur auf Resozialisierung oder gar auf das “wird er nochmal eine Gefahr werden” abzuheben. (Letzteres Argument würde massenhaft zu Freisprüchen führen).

    “Recht ohne die Möglichkeit der Gnade ist grausam.”

    Ja, das stimmt. Ich wollte auch nur anmerken, daß das Begnadigungsrecht ein Relikt aus der Monarchie ist. Ein gutes Relikt aber dennoch ein Relikt. Manche Zeitgenossen sind sonst immer ganz schnell im Abschaffen solcher Relikte. Hier wird stattdessen von manchen ein Recht auf Begnadigung herbeiinterpretiert, worauf die Antwort nur ein Nein sein kann.

  10. Petra wrote:

    Was ich in der medialen Diskussion über den Fall etwas seltsam finde, dass immer der Sicherheitsaspekt in den Vordergrund gestellt wird, nicht der Sühneaspekt. “Die Leute sind zwar zu lebenslang verurteilt (Sühne), aber wenn sie nicht mehr gefährlich sind (Sicherheit), dann lassen wir sie wieder raus.” Das geht mir etwas gegen den Strich, ich verstehe aber auch, dass das Sitzenlassen – vom Psychologischen her wenigstens – nicht mehr wirklich Sinn hat (vom Sühneaspekt her natürlich schon).

    In der Form, wie Du es beschreibst fono (Abhängigkeit vom bekämpften Staat, Rückblick auf sinnloses Leben), kann ich mich auch durchaus mit einer Freilassung anfreunden. Das größte Problem sind jetzt eigentlich gar nicht mehr Mohnhaupt und Klar als Personen, sondern ihre Groupie-Gemeinde*, die sicher alles unternehmen wird, um M. und K. von jeglicher Introspektion und Umkehr fernzuhalten.

    (*Für mich war die RAF eine der größten Manifestationen der menschlichen Dummheit (gar nicht so des Bösen). Für die RAF-Groupies gilt das m. E. noch zum Quadrat.)

    Was unvermittelbar arbeitslos, allein und in einer schäbigen Sozialwohnung wohnend ihnen noch irgendwann in den Sinn kommen könnte, wird durch die ganze “Heldenkultur” wohll zunichte gemacht werden.

    Daher ist das Gebet für die beiden ganz besonders wichtig!!! Los, auf also!!!

  11. irene wrote:

    @str1977 schrieb: “Die Alternative wäre die Todesstrafe. (Willst Du auch das unter Kostenbedingungen bedenken?)”
    Nun denn: Kostenpunkt Todesstrafe.
    1. Jeweils ein Menschenleben.
    2. Die Möglichkeit des nicht wiedergutzumachenden Fehlurteils.
    3. Für den Vollstrecker: der Ruin seines eigenen Lebens. (Wahrscheinliche Folge dieses Berufes: Alkohol- oder andere Sucht – dadurch entstehen außer Leid auch immense Kosten.)
    Du siehst – man kann auch aus Kostengründen ein Gegner der Todesstrafe sein. Ich bin es allerdings wesentlich aus anderen Gründen.
    Der Sinn einer Strafe kann gar nicht die 1:1-Vergeltung sein. Sonst müßte man z.B. einem Autofahrer, durch dessen Leichtsinn jemand ein Bein verloren hat, ein Bein amputieren. Das ist offensichtlich absurd.
    Ich glaube einfach nicht, daß es irgend jemandem nützt, wenn Klar und Mohnhaupt im Gefängnis bleiben.

  12. str1977 wrote:

    Ich wollte ja gar nicht für die Todesstrafe argumentieren. Allerdings sehe ich bei deinen Argumenten dagegen nur eins das ansatzweise mit Kosten argumenitert (mir wäre das menschliche Leid des Vollstrecker wichtiger als etwaige Kosten … und Dir sicher auch).

    Um 1:1 Vergeltung geht es wohl nicht, denn sonst müßte es hier wiederum die Todesstrafe sein (und zwar mit dem gleichen Mittel, daß die Mörder angewandt haben). Aber eine gewisse Beziehung zwischen Tat und Strafe besteht natürlich schon.

    Was jemandem “nützt” ist mir eigentlich völlig egal. Es “nützt” auch niemandem, wenn sie freikommen. Hat es jemandem “genützt”, als man sie verurteilte?

    Petra kann ich nur voll zustimmen. Genau darum ging es mir: um die allgemeine Diskussion über den Fall.

  13. Arbeitslosengeld wrote:

    Ich muss mich Irene anschließen: Gefängnis ist teuerer als Hartz IV. Und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben die beiden sicher nicht. Da fehlen die Beitragszeiten ;-).
    Von den beiden geht keine Gefahr mehr aus und verbessern wird man sie hinter den Eisengittern auch nicht mehr. Warum also keine Gnade walten lassen? Das wäre doch christlich, oder??