Religio licita

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“Und da wir sahen, dass die meisten bei ihrer Torheit beharren und weder den himmlischen Göttern die schuldige Verehrung erweisen noch den Gott der Christen verehren, so haben wir geglaubt, mit Rücksicht auf unsere Menschenfreundlichkeit und unsere ständige Gewohnheit, gemäß der wir allen Menschen Nachsicht zu schenken pflegen, auch auf diesen Fall bereitwilligst unser Entgegenkommen ausdehnen zu müssen. Sie sollen also wiederum Christen sein und die Häuser, in denen sie sich versammelten, wiederherstellen, jedoch unter der Bedingung, dass sie in keiner Weise gegen die Ordnung handeln. [...] In Ansehung dieses unseres Gnadenerlasses sollen sie daher zu ihrem Gott für unser Wohlergehen, für das des Volkes und ihr eigenes flehen, damit das Staatswesen in jeder Beziehung unversehrt bleibe und sie sorgenlos in ihren Wohnungen leben können.”
Mit diesen Anweisungen von Imperator Cäsar Galerius Valerius Maximianus im Toleranzedikt von Nikomedia wurde die Verfolgung der Christen im Römischen Reich am 30. April 311 nach Christus offiziell beendet. Das Christentum wurde zu einer erlaubten Religion (religio licita) und zum ersten Mal in der Geschichte wurden Christen gesetzlich anerkannt. Ob der Kaiser diese Anordnungen infolge einer schweren Erkrankung oder aus politischem Kalkül heraus erließ, ist im Nachhinein unwesentlich, denn so oder so markiert dieses Dokument einen der wichtigsten Punkte für die frühe Christenheit und die weitere Entwicklung der Kirche.
Informationen zum Thema:
Das Toleranzedikt im Wortlaut bei Eusebius von Cäsaria
Kaiser Galerius in der Wikipedia
Toleranzedikt von Nikomedia in der Wikipedia
Papst Miltiades in der Catholic Encyclopedia